Sachverständiger/Baurechtlich anerkannter Prüfsachverständiger im Sinne der technischen Prüfverordnung für Feuerlöschanlagen (baurechtliche und technische Abnahmen sowie Gutachten für selbsttätige und nichtselbsttätige Löschanlagen wie Sprinkleranlagen, Sprühflutanlagen, Wassernebelhochdruck-Löschanlagen, Gaslöschanlagen, Sonderlöschanlage wie Schaum- und Pulverlöschanlagen, Hydrantenanlagen für Innenhydranten und Außenhydranten)